Pflicht und Kür


Wir erstellen für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, einschließlich der nötigen Anlagen und der Entwicklung des Anlagevermögens. Je nach Größe und Anforderung nehmen wir erforderliche Prüfungshandlungen vor, erstellen Jahresvergleiche und die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.


Der Offenlegungsbericht für das Handelsregister kann von uns erstellt werden. Auch der Pflicht zur Meldung zum elektronischen Handelsregister können Sie über uns nachkommen.


Nicht nur Jahresabschlusserstellung, auch Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse und – für die nicht buchführungspflichtigen Mandanten – die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehören zu unseren Dienstleistungen im Bereich Jahresabschlusserstellung.


Eine persönliche Abschlussbesprechung ist selbstverständlich.


Bei Gesprächen mit Banken und Investoren begleiten wir Sie gerne und unterstützen Sie mit Erläuterungen zum Jahresabschluss.

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